Klimaneutrale Energieversorgung für Rheinland-Pfalz 2035-2040 3. Februar 20237. März 2023 Den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien brauchen wir so schnell wie möglich. Die Klimakrise schreitet spürbar voran, das von den UN-Staaten vereinbarte 1,5 Grad-Ziel erreichen wir nur mit dem Ende fossiler Energieversorgung und den Erneuerbaren Energien. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat gezeigt, wie verheerend die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist. Erneuerbare Energien sind dagegen sicher, bezahlbar und ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Für die Transformation der Wirtschaft sind sie außerdem unverzichtbar und sichern Arbeitsplätze. Welche Klimaziele wir uns in Rheinland-Pfalz gesteckt haben und mit welchen konkreten Schritten wir sie gemeinsam mit den Kommunen und Landkreisen erreichen wollen, darüber informiert dieser Beitrag. Foto: Windpark bei Kaisersesch, fotografiert von Ingrid Bäumler Klimaziele erreichen! Unsere Klimaziele stehen fest: Bis 2030 wollen wir bilanziell 100 Prozent des Stromverbrauchs in Rheinland-Pfalz aus Erneuerbaren Energien decken. Bundesweit werden 80 Prozent bis 2030 angestrebt. Klimaneutral wollen wir in Rheinland-Pfalz zwischen 2035 und 2040 werden. Diese Ziele haben wir als Regierungspartner in der Landesregierung 2021 in unserem Koalitionsvertrag festgelegt. Aktuell wurden 2022 bundesweit 48,3 Prozent des erzeugten Stroms aus Erneuerbaren Energien gewonnen, vor allem von Windkraftanlagen. In Rheinland-Pfalz waren es rund 50 Prozent des Stroms. Die Klimaziele werden wir nur gemeinsam erreichen: Bund, Land und Kommunen müssen dafür an einem Strang ziehen. Darauf sind wir als Regierungspartner in Bund und Land und mit unseren starken kommunalen Fraktionen sehr gut vorbereitet. Auch auf die Bürger*innen in Rheinland-Pfalz kommt es dabei an. Sie können zum Beispiel in Bürgerenergiegenossenschaften zusammenschließen und die „Bürgerenergiewende“ anstoßen. Seit wir im Bund mitregieren wird deutlich, was machbar ist, wenn Bund und Länder sich gemeinsam für den Ausbau einsetzen. 2022 haben wir gemeinsam an vielen Stellen den Ausbau der Erneuerbaren Energien entfesselt: Erneuerbare Energien stehen seit Juli 2022 im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Neben der Neufassung des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) und dem neuen Wind-an-Land-Gesetz wurden viele neue Regelungen und Gesetze erlassen, die den Ausbau in der gesamten Bundesrepublik beschleunigen werden. 2 Prozent der Landesfläche sollen bis 2032 für Windenergie an Land ausgewiesen werden – in allen Bundesländern. In Rheinland-Pfalz haben wir ebenfalls die Ausbaumöglichkeiten deutlich erhöht und sind dabei, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen. Dazu werden die Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen bis Ende März 2023 bei den Struktur- und Genehmigungsdirektionen zentralisiert. Mit der IV. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms, die das Landeskabinett im Januar 2023 beschlossen hat, sind wichtige Verbesserungen für den Ausbau von Windenergie und Photovoltaik verbunden: Verringerte Mindestabstände für neue und erneuerte Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen: Windkraftanlagen dürfen künftig mit einem Abstand von 900 Metern statt 1000 beziehungsweise 1100 Metern zur Wohnbebauung errichtet werden, unabhängig von ihrer Gesamthöhe. Beim Repowering, also der Erneuerung bestehender und veralteter Anlagen, soll dieser Abstand in Zukunft um 20 Prozent statt zehn Prozent unterschritten werden dürfen Mehr Freiflächen für Photovoltaikanlagen: Konversionsflächen, entlang von Infrastrukturtrassen und auf ertragsschwachem, artenarmem oder vorbelastetem Ackerland und Grünlandflächen sollen für den Ausbau genutzt werden. Erleichtert wird der Ausbau entlang von Infrastrukturtrassen, zum Beispiel Autobahnen oder Schienenwegen. Wichtig ist dabei: Der Flächenausbau soll im Einklang mit dem Artenschutz erfolgen (weitere Infos dazu bei den Links am Ende dieses Beitrags) Außerdem wirken mit dem Solargesetz und der Solarfreiflächenverordnung nun zwei wichtige Regelungen beschleunigend auf den Ausbau der Solarenergie: Das Solargesetz legt seit 1.1.2023 fest, dass gewerbliche Neubauten und gewerblich genutzte Parkplätze ab 50 Stellplätzen einer PV-Pflicht unterliegen. Die Solarflächenfreiverordnung wurde bereits 2022 auf 200 MW/Jahr ausgeweitet – eine Erweiterung wird aktuell geprüft. 2023 soll nun das Jahr werden, in dem der Ausbau massiv Fahrt aufnimmt und sich die Lücke zwischen den Ausbauzielen und dem Ausbauvolumen verringert. Dafür sind jetzt die Kommunen vor Ort mit der Umsetzung beauftragt. Mit der Kommunalen Klimaoffensive, die das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 2022 ausgerufen hat, erhalten die Kommunen dabei passgenaue Unterstützung. Die Kommunale Klimaoffensive besteht aus zwei Teilen: 1. Das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI): Insgesamt 250 Millionen Euro stellt die Landesregierung für den kommunalen Klimaschutz bereit. Davon sind 180 Millionen Euro direkt und ohne Eigenbeteiligung für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung in den Kommunen vorgesehen. Für jede Kommune ist dabei ein nach Einwohnerzahl und Verwaltungsbezirk aufgeteilter Betrag vorgesehen, pauschal rund 44 Euro pro Einwohner*in. Weitere 60 Millionen Euro sind für den KIKPI-Wettbewerb vorgesehen, der innovative Projekte, insbesondere zur Wasserstofftechnologie und zu kommunalen Nahwärmenetzen fördert. 2. Das Klimaschutznetzwerk Kommunaler Klimapakt (KKP), dem sich zunächst 50 Kommunen in Rheinland-Pfalz anschließen können. Mit dem Beitritt bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen des Landes. Sie erhalten als Mitglieder des Pakts weitere Beratung durch die Energieagentur Rheinland-Pfalz und das Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und eine langfristige Begleitung beim aktiven Klimaschutz vor Ort. Klimaschutz vor Ort: Was Kommunen und Landkreise konkret umsetzen können Wann beginnt die Förderung und Beratung? Im ersten Halbjahr 2023 wird der Entwurf der Landesregierung zum Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation voraussichtlich vom Landtag beschlossen. Im Anschluss daran können die Kommunen die Auszahlung der Mittel beantragen. Den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt können kommunale Räte bereits jetzt auf den Weg bringen. Ab 1.3.2023Dem Kommunalen Klimapakt beitreten. Dazu ist unter anderem ein Ratsbeschluss nötig.Ab 1.7.2023 (voraussichtlich)Vor Ort passende Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung festlegen und Mittel aus KIPKI abrufen. Welche Maßnahmen werden über KIPKI gefördert? Klimaschutz und Klimaanpassung setzt sich aus vielen Bausteinen zusammen, die in jeder Kommune passend kombiniert werden sollen. Eine Positivliste bündelt wirkungsvolle Maßnahmen aus vielen Bereichen, zum Beispiel kommunale Energieversorgung, energetische Sanierung oder klimafreundliche Mobilität. Kommunen können aus dieser Liste Elemente auswählen, die ihnen sinnvoll erscheinen – oder eigene innovative Vorschläge einreichen. Hier kann die Positivliste abgerufen werden. Welche Maßnahmen sind besonders wirksam für den Klimaschutz? Nicht alle vorgeschlagenen Maßnahmen sind gleichermaßen geeignet, um Emissionen einzusparen und den Klimaschutz voranzubringen. Insbesondere die nachhaltige kommunale Energieversorgung bietet große Potenziale. Um zu klären, wie der Klimaschutz vor Ort am besten vorangebracht wird, ist ein Beratungsangebot zur Positivliste vorgesehen. Außerdem die Mitgliedschaft beim Kommunalen Klimapakt besonders vorteilhaft, denn damit ist auch eine intensive Beratung und Begleitung verbunden. In welcher Höhe werden Maßnahmen in meiner Kommune gefördert? Die 180 Millionen Euro Förderung für die Kommunen werden nach einem sinnvollen Schlüssel auf die Kommunen verteilt. Pro Einwohner*in stehen rund 44 Euro zur Verfügung. Bei kreisfreien Städten wird dieser Betrag vollständig zugrunde gelegt. Bei kreisangehörigen Kommunen wird ein Drittel für den Landkreis und zwei Drittel für die jeweilige kreisangehörige Stadt, Verbandsgemeinde oder die verbandsfreie Gemeinde vorgesehen. Wie viel Geld welcher Kommune im Einzelfall zur Verfügung steht kann hier abgerufen werden. Weitere Informationen Für GRÜNE Mitglieder haben wir hier weitere Informationen zusammengestellt Auf der Website des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) erhalten Sie detaillierte Informationen zum Kommunalen Klimapakt Hier finden Sie den Leitfaden aus dem MKUEM für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks Gemeinsame Erklärung zum Kommunalen Klimapakt Detaillierte Informationen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien auf Bundesebene hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf seiner Website aufbereitet Zum Thema Bürgerenergiegenossenschaften und deren Förderung in Höhe von 160.000 Euro informiert Staatssekretaär Michael Hauer (MKUEM) in einer Pressemitteilung vom 4.1.2023 Inwiefern erleichtert LEP IV den Ausbau von Windenergie? Fabian Ehmann, Sprecher für Energie und Klima der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt es im Social Media-Video (Link zu Instagram) Wir machen GRÜNE Klimapolitik für Rheinland-Pfalz: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität mit Klimaschutzministerin Katrin Eder Fabian Ehmann, MdL, Sprecher für Energie und Klima Bernhard Braun, MdL, Sprecher für Wirtschaft Landesarbeitsgemeinschaft Ökologie, Energie und Abfallwirtschaft Landesarbeitsgemeinschaft Wirtschaft