Parteistruktur & Gremien

Inhalt:

  1. Struktur
  2. Landesdelegiertenversammlung (LDV)
  3. Kreisvorständekonferenz (KVK)
  4. Landesfinanzrat
  5. Landesschiedsgericht

Struktur

Landesdelegiertenversammlung

Die Landesdelegiertenversammlung (LDV) entspricht dem Parteitag der anderen Parteien. Sie ist das oberste Organ des Landesverbandes und tritt mindestens zweimal pro Jahr zusammen. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Die LDV entscheidet unter anderem über Programm, Satzung, Haushalt, Beitragsordnung und Schiedsgerichtsordnung des Landesverbandes. Außerdem ist sie das Wahlgremium für die meisten Parteiorgane. Sie wählt unter anderem die Kandidat*innen zu Landtags- und Bundestagswahlen, den Landesvorstand, die Mitglieder des Parteirates und des Landesschiedsgerichts sowie die Vertreter*innen des Landesverbandes in den Bundesgremien.
Jedem Kreisverband steht im Verhältnis zu seiner Größe eine entsprechende Anzahl von Delegierten zu, mindestens aber drei. Insgesamt setzt sich die LDV aus rund 200 stimmberechtigten Delegierten zusammen. Die Wahl der Delegierten erfolgt auf den Mitgliederversammlungen der 35 Kreisverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz.

» Beschlüsse der LDV
» LDV-Geschäftsordnung

Kreisvorständekonferenz (KVK)

Die Kreisvorständekonferenz ist das oberste beschlussfassende Organ der Landespartei zwischen den Landesdelegiertenversammlungen. Sie berät und entscheidet über politische Schwerpunkte und Kampagnen sowie deren Umsetzung. Sie beschließt über Anträge, koordiniert die Planungen der Kreisverbände und berät den Landesvorstand. Sie dient dem innerparteilichen Austausch.

Der Kreisvorständekonferenz gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

  • von den Kreismitgliederversammlungen gewählte Delegierte als Vertreter*innen des Kreisvorstandes. Der Kreisvorstand schlägt hierfür Vorstandsmitglieder vor.
  • die Mitglieder des Geschäftsführenden Landesvorstands nach §11
  • zwei gewählte Parteimitglieder der GJ Rheinland-Pfalz

Die Anzahl der Vertreter*innen der Kreisvorstände wird gestaffelt nach der Größe der Kreisverbände. Jeder Kreisverband hat mindestens eine*n Vertreter*in (Grundmandat). Kreisverbände mit mehr als 100 Mitgliedern haben zwei Vertreter*innen, Kreisverbände mit mehr als 200 Mitgliedern haben drei Vertreter*innen. Stichtag zur Festsetzung der Mitgliederzahlen in den Kreisverbänden und für den Landesverband ist der 31.12. des Vorjahres.

Jedes Mitglied der Kreisvorständekonferenz hat eine Stimme.

Die Amtszeit der gewählten Mitglieder der Kreisvorständekonferenz beträgt in der Regel zwei Jahre; Wiederwahl ist möglich.

Die Kreisvorständekonferenz gibt sich eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsführung der Kreisvorständekonferenz nimmt der Geschäftsführende Landesvorstand wahr.

Die Kreisvorständekonferenz tagt mindestens zweimal im Jahr auf Einladung des Landesvorstandes. Die Einladungsfrist beträgt vier Wochen. Ferner ist eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, wenn sieben Kreisverbände dies schriftlich verlangen.

Jede ordnungsgemäß einberufene Kreisvorständekonferenz ist beschlussfähig.

Antragsberechtigt sind die Kreisverbände, die Kreisvorstände, der Landesvorstand, die GRÜNE JUGEND Rheinland-Pfalz und die GARRP e. V.

Zu den weiteren Aufgaben der Kreisvorständekonferenz gehört Entgegennahme von Berichten der Amts- und Mandatsträger*innen

Landesfinanzrat

Der Landesfinanzrat besteht aus den Schatzmeister*innen der GRÜNEN Kreisverbände, den Delegierten des Landesverbandes zum Bundesfinanzrat, dem/der Landesschatzmeister*in der GRÜNEN JUGEND und dem/der Landesschatzmeister*in des Landesverbandes, der/die den Vorsitz führt. Die Schatzmeister*innen können durch andere Vorstandsmitglieder vertreten werden.

Der Landesfinanzrat befasst sich mit den finanziellen Angelegenheiten, die den Landesverband berühren und wird mindestens zweimal im Kalenderjahr vom Landesvorstand einberufen.