Sozialpolitik

Die Corona-Krise hat zwar alle Menschen getroffen, aber nicht alle gleich hart. Die Krise hat soziale Gräben noch vertieft: Einkommensschwache Menschen, Alleinerziehende, Beschäftigte in Branchen und Betrieben ohne Tarifvertrag und ohne Mitbestimmung, Frauen, Honorarkräfte und Solo-Selbstständige waren stärker betroffen als andere. Viele mussten und müssen immer noch um ihre Existenz bangen, ganzen Lebensentwürfen wurden die Grundlagen entzogen. Wenn soziale Gegensätze größer werden, dann kommt es umso mehr auf eine inklusive Politik an, die alle Menschen im Blick hat und sozialen Ausgleich schafft. Eine Gesellschaft, die Menschen in Unsicherheit zurücklässt und große Ungleichheit zulässt, verliert den Zusammenhalt. Dagegen setzen wir unser inklusives Leitbild einer solidarischen Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt, die unterstützt und in der „Zusammenhalt“ groß geschrieben wird.

Alle Menschen sollen in Würde und selbstbestimmt leben können. Dazu zählt für uns auch eine gerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Soziale Sicherungssysteme müssen tatsächliche Bedarfe abbilden, um den Menschen in schwierigen Zeiten Sicherheit und Bewegungsfreiheit geben zu können. Hartz IV gehört deshalb durch die Konzepte einer grünen Kindergrundsicherung und einer grünen Garantiesicherung ersetzt. Zu gerechter Teilhabe gehört auch, dass alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zugänglich sind, damit Betroffene persönlich Informationen einholen und für ihre Rechte kämpfen können.

Wohnen ist ein Menschenrecht, und es muss bezahlbar sein. Das bestehende Angebot an Wohnraum wollen wir deshalb mit einem Wohnraumschutzgesetz erhalten und wuchernde Mieten mit Hilfe von Mietpreisbremsen stoppen. Mit unserer grünen Politik wollen wir die Ungleichheiten und Barrieren in unserer Gesellschaft beseitigen.

Wir sagen Armut den Kampf an

Alle Menschen sollten die Möglichkeit haben, nicht nur ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern auch eine gute Schulbildung abzuschließen, sich im Sportverein zu betätigen oder ein Musikinstrument zu erlernen. Das ist oft nur möglich, wenn sie das nötige Geld dafür in der Tasche haben. Wir wollen mit unseren grünen Ideen das verfassungsmäßige Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum so ausgestalten, dass Menschen nicht nur überleben, sondern in Würde leben können. In Deutschland lebt jedes fünfte Kind dauerhaft oder häufig wiederkehrend in Armut. Noch immer hängen die Chancen von Kindern stark von der wirtschaftlichen Situation der Eltern ab. Wir wollen daher auf Bundesebene eine grüne Kindergrundsicherung einführen. Hartz IV soll durch die grüne Garantiesicherung ersetzt werden. Unser Modell der Garantiesicherung unterstützt die Menschen auf Augenhöhe, garantiert ihre gesellschaftliche Teilhabe und gibt in schwierigen Zeiten Sicherheit. Die Regelsätze sollen neu berechnet werden, sodass alle täglichen Bedarfe tatsächlich abgedeckt werden. Sanktionen werden wir abschaffen. Wer ein Leben lang arbeitet, darf im Lebensabend nicht auf Grundsicherungsniveau fallen. Unsere Lösung ist das Konzept der grünen Garantierente, die oberhalb der Grundsicherung liegt, steuerfinanziert ist und geringere Eingangshürden als die Grundrente der Großen Koalition hat. Wir wollen, dass SGB-II-Leistungsbezieher*innen als Erstausstattung Haushaltsgeräte der höchsten Energieeffizienzklasse erhalten. Wir werden die Beratung der Verbraucherzentrale und Landesförderprogramme mit den Jobcentern vernetzen.

Wir wollen die Kommunen stärken und streben eine bessere Sozialberatung vor Ort an. Obdachlose sollen ein Dach über dem Kopf haben und Mieten müssen bezahlbar sein. Wir wollen die Plätze für Obdachlose bedarfsgerecht ausbauen und dabei die Plätze für obdachlose Frauen massiv aufstocken. Um unsere Ziele zu erreichen, wollen wir den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Armut konsequent umsetzen und fortschreiben. Dabei sollen Kommunen darin bestärkt werden, aktiv gegen Armut zu kämpfen und die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben zu verbessern.

Wir wollen die Menschen mit ihren Stärken und in ihrem gesamten Lebenszusammenhang fördern. Deshalb setzen wir uns insbesondere für den Ausbau der Gemeinwesen- und Sozialarbeit vor Ort, im Quartier oder im Dorf ein. Dazu zählen direkte Anlaufstellen: Wir wollen Modellversuche für Grundsicherungsservicebüros in den Kreisen und kreisfreien Städten unterstützen, die alle Grundsicherungsleistungen der Kommune bündeln und die Jobcenter zur Mitwirkung einladen. Zusätzlich sollen auch die Clearingstelle für Menschen ohne Krankenversicherung und die flächendeckende Schuldnerberatung weiter ausgebaut werden. Jeder Kreis und jede Stadt sollte für Menschen, die Grundsicherung beziehen, einen kommunalen Sozialpass einführen, der von Institutionen und Verwaltungen ohne weitere bürokratische Prüfung anerkannt wird. Das wollen wir als Land unterstützen.

Sozialtickets landesweit fördern

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben kann der tägliche Einkauf, der Arztbesuch, der Besuch von Museen und Konzerten oder ein Besuch bei Verwandten sein. Für die Teilhabe an der Gesellschaft ist Mobilität eine wesentliche Voraussetzung. Das Land soll die Kommunen und Verkehrsverbünde landesweit mit einem Förderprogramm unterstützen und ein Sozialticket für Grundsicherungsempfänger*innen einführen. Dieses Sozialticket darf nicht mehr kosten als im Regelbedarf für Mobilität vorgesehen ist.

Ein zukunftsfähiger Arbeitsmarkt und faire Beschäftigung

Die Digitalisierung, die ökologische Transformation der Wirtschaft und die Folgen der Corona-Krise führen zu starken Veränderungen des Arbeitsmarktes. Für uns ist klar, dass alle diese Veränderungen nur im Dialog mit den Gewerkschaften und Betriebsräten in einer starken Sozialpartnerschaft angegangen werden dürfen. Die Vertretung von Arbeitnehmer*innen-Interessen muss in allen Unternehmen und Branchen gelten.

Arbeit soll sich stärker an dem Leben der Menschen ausrichten und nicht das Leben an der Arbeit. Dafür ist mehr Mitsprache von Beschäftigten bei Umfang, Art und Zeit wie Ort der Arbeit nötig. Wir unterstützen innovative Arbeitszeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Wir wollen eine flexible Vollzeit, die es Beschäftigten ermöglicht, freier zu entscheiden, wie ihre persönliche Vollzeit innerhalb eines Korridors von 30 bis 40 Stunden aussieht. Sie sollen ein Rückkehrrecht haben auf die ursprüngliche Stundenzahl nach einer Phase der Teilzeit sowie Anspruch auf eine Pflegezeit, die hilft, die Sorge für einen nahestehenden Menschen mit dem Beruf besser zu vereinbaren. Dafür wollen wir uns auf Bundesebene einsetzen.

Das Kurzarbeitergeld hat sich in der Corona-Krise bewährt. Wir wollen es zu einem KurzarbeitergeldPlus weiterentwickeln und mit einer Qualifizierung für die ökologische und digitale Transformation verknüpfen.

Digitalisierung der Arbeitswelt

Wir sehen in der Digitalisierung der Arbeitswelt Risiken wie etwa eine mögliche Überwachung, Ausbeutung und ständige Erreichbarkeit von Mitarbeitenden. Aber wir sehen auch enorme Chancen: eine Entwicklung hin zu mehr Freiheit und Selbstbestimmung, Souveränität und Flexibilität. Im Vordergrund steht hierbei die Verwendung neuer Technologien zur Unterstützung der Menschen im Arbeitsalltag. Vernetzung und Automatisierung beispielsweise können ihnen viele Prozesse abnehmen oder erleichtern.

Die Zeit des Corona-Lockdowns hat gezeigt, wie viele Bereiche der Büroarbeit durch Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch von zu Hause aus erledigt werden können. Familie und Beruf ließen sich besser vereinbaren, unnötige Wegstrecken vermeiden, was wiederum unserer Umwelt zugute kam und Stress vermieden hat. An diese positiven Effekte wollen wir anknüpfen und uns auf Bundesebene für ein Recht auf alternierendes Homeoffice oder mobiles Arbeiten für einen Anteil der Arbeitszeit einsetzen, wo dies machbar ist und nicht zwingende Gründe dagegensprechen. Im Landesdienst sollen alle ein Recht auf alternierendes Home Office oder Mobiles Arbeiten bekommen, bei denen es arbeitsorganisatorisch grundsätzlich möglich ist. Im öffentlichen Dienst soll es, unter Berücksichtigung der jeweiligen dienstlichen Belange, deutlich ausgebaut werden. Dabei muss klar sein, dass Homeoffice oder mobiles Arbeiten einen festen Arbeitsplatz nur ergänzen kann und keine Entgrenzung der Arbeitszeit stattfinden darf. Betriebsräte und Interessenvertretungen sollen an den Entscheidungen über Homeoffice und Mobiles Arbeiten sowie über die Digitalisierung von Arbeitsprozessen stets beteiligt werden.

Gute Arbeit

Menschen, die sich in sozialen und sorgenden Berufen um andere Menschen kümmern, sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Doch es fehlt ihnen oft an gesellschaftlicher Anerkennung und guten Arbeitsbedingungen. Das betrifft vor allem Frauen. Ihre Leistung für das Gemeinwesen muss aufgewertet und besser bezahlt werden. Wer arbeitet, soll von der Arbeit gut leben können. Deshalb muss der Mindestlohn deutlich steigen. Eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro wollen wir auf Bundesebene erreichen. Rheinland-Pfalz muss hier mit gutem Beispiel vorangehen und das Mindestentgelt im Landestariftreuegesetz (LTTG) analog zu dem von uns geforderten Mindestlohn auf 12 Euro setzen.

Menschen haben ein Recht auf Feierabend: Wir schützen Arbeitnehmer*innen vor unbeschränkten Ladenöffnungszeiten und stehen zum Sonn- und Feiertagsschutz.

Wir wollen auch Solo-Selbstständige stärker unterstützen und in das Sozialsystem einbinden, um prekäre Lebensverhältnisse zu verhindern. Dafür sollen neue Sicherungsmodelle entwickelt werden, die den Eintritt in die Gesundheits- und Rentenversicherung erleichtern und Solo-Selbständigen die Möglichkeit geben, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern.

Inklusion: Miteinander mehr erreichen

Wir GRÜNE haben mit dem Landesinklusionsgesetz die Inklusionspolitik umfassend modernisiert und auf neue Füße gestellt. Menschen mit Behinderungen aber erleben in ihrem Alltag noch viel zu häufig Benachteiligungen – sei es an der Bushaltestelle, bei der Suche nach einem Job oder beim Zugang zu Informationen. Für uns bleibt Inklusion als Menschenrecht deshalb eine Daueraufgabe. Wir brauchen Strukturen, die die selbstbestimmte Teilhabe aller Menschen und gleiche Lebenschancen von Anfang an ermöglichen. Wir wollen die Lebensqualität unserer offenen Gesellschaft erhalten und uns für ein starkes gesellschaftliches Miteinander einsetzen. Dazu brauchen wir den aktiven Austausch verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, um Vorurteile abzubauen und gemeinsame Interessen zu fördern.

Inklusiv arbeiten

Für uns gehören Menschen mit und ohne Behinderungen zum Alltag einer inklusiven Arbeitswelt. Alle Menschen sollen entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und beschäftigt werden. Ausgrenzung aufgrund von Merkmalen und die Orientierung an Defiziten hemmt die Wirtschaft. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im Landesdienst wollen wir durch ein zusätzliches Budget für Arbeitsstellen und eine verbindliche Zielplanung der Ressorts mit Maßnahmen und zentralem Controlling besser steuern und fördern. Damit wollen wir eine Beschäftigungsquote von sechs Prozent erreichen. Das Land soll eine verbindliche Zielvereinbarung mit den Werkstätten für behinderte Menschen zum Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt treffen und diese Maßnahmen durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds absichern.

Die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen muss die Ausnahme bleiben. Deshalb wollen wir eine Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt erleichtern. Dafür soll ein Budget für Inklusion (zeitlich begrenzter Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte) modellhaft erprobt werden. Mit einem Budget für Mobilität wollen wir erreichen, dass Werkstattbetriebe ihren Mitarbeiter*innen mit Behinderungen eben diese Mobilität bieten können.

Wir streben an, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in die Fachkräftestrategie aufzunehmen. Wir unterstützen den Ansatz der Personenzentrierung, denn hier steht der Mensch mit seinen individuellen Stärken, Fähigkeiten und Möglichkeiten immer im Mittelpunkt und wird ganzheitlich betrachtet. Alternativen zur Tagesförderstätte befürworten wir. Diese Alternativen wollen wir weiterentwickeln, indem wir Best-Practice-Beispiele ableiten, die überall realisierbar sind.

Inklusionsbetriebe hatten und haben es in der Corona-Krise besonders schwer. Daher stellen wir sie auf ein festeres Fundament und bauen sie aus: Wir wollen 2000 reguläre Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderungen in Inklusionsbetrieben schaffen. Außerdem gehört für uns dazu, Inklusionsbetriebe und -abteilungen des Landes einzurichten. Aufträge und Vergaben des Landes sollen stärker als bisher an die Einhaltung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen geknüpft werden. Damit langzeitarbeitslose Menschen mit Behinderungen besser wieder Arbeit finden können, brauchen wir eine passende Beratung mit ausreichend Personal. Das wollen wir gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern bewirken.

Barrierefreiheit

Bis 2029 wollen wir erreichen, dass alle öffentlichen Gebäude im Landes- und kommunalen Besitz barrierefrei sind – nicht nur für gehbehinderte, sondern auch für hör- und sehbehinderte Menschen. Dafür wollen wir eine Landesfachstelle Barrierefreiheit einrichten und finanziell ausstatten. Auch die Kommunikation soll barrierefrei sein. Deshalb wollen wir ein Kompetenzzentrum und -netzwerk für digitale Barrierefreiheit aufbauen, das Bestandteil eines Landeskompetenzzentrums Barrierefreiheit sein soll. Die Barrierefreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – insbesondere des SWR – wollen wir voranbringen: Unsere Ziele sind 100 Prozent Untertitel, mehr Audiodeskription und mehr deutsche Gebärdensprache.

Mitspracherechte und Teilhabe stärken

Wir streben eine kraftvolle Selbstvertretung der Menschen mit Behinderungen an, die überall und für alle Behinderungen gelten soll. Durch professionelle Strukturen sollen die Menschen mit Behinderungen mehr Einfluss und Mitbestimmung haben. Der Leitsatz „Nichts über uns, ohne uns“ muss Grundlage unseres solidarischen Handelns sein.

Die Funktion des Landesbehindertenbeauftragten als Beratungs- und Anlaufstelle für ehren- und hauptamtliche Behindertenbeauftragte in den Kommunen wollen wir stärken. Die kommunalen Behindertenbeauftragten werden wir besser unterstützen. Das Land wird Kommunen bezuschussen, die ihre*n Behindertenbeauftragte*n ganz oder teilweise vom Ehrenamt ins Hauptamt bringen wollen.

Wir setzen uns dafür ein, die maßgebliche Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen zu stärken. Daneben wollen wir die Selbstvertretung der Menschen mit Lernschwierigkeiten mit einer Aufbau-Förderung weiterentwickeln. Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung wollen wir weiter vernetzen und sie durch landesweite Werbeaktionen bekannter machen.

Mehr Inklusion in Kita, Schule, Beruf und Freizeit steigern den Respekt und die gegenseitige Wertschätzung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Deshalb müssen wir auch hier ansetzen. Barrieren und Ausgrenzung sollen als Diskriminierung wahrgenommen werden, also als das, was sie sind. In unserer Gesellschaft und auch in unseren Köpfen darf Diskriminierung keinen Platz haben. Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort. Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst werden.

Wir unterstützen das Vorhaben, die Kinder- und Jugendhilfe umfassend zu reformieren. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.

Teilhabe umsetzen

Wir wollen Inklusion vor Ort gestalten und das Bundesteilhabegesetz mit den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen. Dazu wollen wir Modellversuche ohne Beitragsanrechnungen der Eingliederungshilfe für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen durchführen. Die Rahmenverträge in der Eingliederungshilfe sollen zeitnah abgeschlossen oder entsprechende Verordnungen erlassen werden, um personenzentrierte Leistungen für die Menschen mit Behinderungen zu sichern. Mit den Regelungen soll die Finanzierung auf inklusive und am Sozialraum orientierte Leistungen ausgerichtet werden. Mit einer Initiative Zukunftskonferenzen selbstbestimmt Wohnen und Leben 2.0 soll dem Dezentralisierungsprozess von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen neuer Schwung gegeben werden.

Selbstbestimmt und bezahlbar wohnen

Wohnen ist ein Menschenrecht und gehört zu den existenziellen Grundbedürfnissen eines jeden Menschen. Jede*r hat das Recht, angemessen zu wohnen. Daher ist es eine unserer zentralen politischen Aufgaben, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Das geht nur mit sozial gefördertem Wohnungsbau bei gleichzeitiger Eindämmung der Mietpreisexplosion in unseren Städten und Eingrenzung der Immobilienspekulationen. Wenn Kommunen einen rechtsicheren Mietendeckel einführen wollen, werden wir sie als Land darin unterstützen, um stark wachsenden Mieten wie in den Ballungszentren in Rheinland-Pfalz entgegenzuwirken. Wir setzen uns für Mietpreisbremsen und Kappungsgrenzen ein, wie sie bereits in Mainz, Trier, Landau und Speyer realisiert wurden. Damit wollen wir verhindern, dass Menschen aus ihrer Stadt verdrängt werden. Mit dem Wohnraumschutzgesetz bekommen Kommunen, die mit Wohnraumknappheit und mit Leerständen konfrontiert sind, wieder Handlungsspielraum.

Wir wollen die Wohnraumförderung des Landes ausbauen, indem wir insbesondere die sozialen Bindungen verlängern und den Erwerb von Belegungsrechten fördern. Neben Haushalten mit geringem Einkommen und Familien werden wir auch weiterhin die Belange von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung bei der sozialen Wohnraumförderung berücksichtigen. Grundsätzlich soll die soziale Wohnraumförderung an Barrierefreiheit gebunden sein. Besonders an den Hochschulstandorten steht der Wohnungsmarkt stark unter Druck. Wir möchten daher studentisches Wohnen besonders unterstützen. Wir fördern auch speziell genossenschaftliches Bauen und Wohnen, weil häufig durch gemeinsame Initiative späterer Bewohner*innen zukunftsfähige Projekte im Quartier entstehen.

Für Menschen, die das Dach über dem Kopf verloren haben, werden wir eine besondere Verantwortung übernehmen. Aus einer Notlage darf keine aussichtslose Situation werden. Auf Basis der Wohnungslosenstatistik als Teil einer integrierten Armutsberichterstattung ist es möglich, passgenaue und bedarfsorientierte Lösungen für die vielfältigen Bedarfe zu entwickeln bzw. vorhandene Angebote auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Insbesondere das Thema (verdeckte) Obdachlosigkeit von Frauen wollen wir vordringlich angehen. Wir wollen Projekte wie Trainingswohnen unterstützen. Daneben braucht es einen Härtefonds für Maßnahmen bei lebensbedrohlichen Situationen, gerade im Winter.

Kommunale Wohnraumversorgung stärken

Wir wollen Wohnungsbaugesellschaften nicht nur in den Städten, sondern auch auf Kreisebene. Diese können überörtlich den Bedarf an Wohnungen in den Blick nehmen. Kommunen und ihre Wohnungsbaugesellschaften brauchen Beratung beim sozialen Wohnungsbau: von der ökologisch und ökonomisch sinnvollen Aufstockung und Erweiterung bestehender Bauten über rechtliche Möglichkeiten bei der Quartiergestaltung bis hin zum Einsatz von Sozialquoten oder zu den neuen Aufgabenfeldern bei der Schaffung von Stadtteil- und Quartierszentren und Mehrgenerationenhäusern. Eine zentrale Beratungsstelle des Landes soll den Kommunen verstärkt die Informationen über mögliche Instrumente liefern.

Mit einem Bodenfonds Rheinland-Pfalz kann Kommunen der Erwerb von zum Verkauf stehenden Flächen und Immobilien erleichtert werden. Auch Landesflächen und -immobilien sollen über den Fonds den jeweiligen Kommunen vorrangig zugänglich gemacht werden. So können mehr Kommunen aktive Bodenbevorratung betreiben, um ihre sozialpolitischen, städtebaulichen und ökologischen Ziele umzusetzen. Die Weichen für eine grundlegende Veränderung des sozialen Wohnungsbaus werden auf Bundesebene gestellt. Mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit und einem verstärkten Vorkaufsrecht für Kommunen setzen wir uns dafür ein, dass mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen und dieser auch dauerhaft diesem Zweck gewidmet wird.