Zur Abschaffung des §219a: Wissen und Entscheiden können

[41/2022] Die heutige Zustimmung des Bundestags zur Streichung des Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch ist ein erster großer frauenpolitischer Erfolg der Ampelregierung im Bund. Natalie Cramme-Hill, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz, begrüßt das Abstimmungsergebnis:

„Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung für alle Frauen ist ein Ziel, das wir schon lange und weiterhin hartnäckig verfolgen. Selbstbestimmung heißt: Wissen und Entscheiden können. Mit der Streichung des Paragraphen 219a ist es allen Frauen endlich möglich, sich zuverlässig und vertrauensvoll über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren.

Heute ist ein guter Tag für alle Frauen in Deutschland, die ungewollt schwanger sind oder sein werden, denn nun ist es Ärzt*innen endlich möglich diese Frauen medizinisch zu beraten, ohne sich dabei strafbar zu machen.“