Applaus: Zukunftsweisendes Urteil zum Klimaschutz

[53/2021] Zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über das Klimaschutzgesetz erklärt der GRÜNE Landesvorsitzende Josef Winkler:

„Eine ziemlich überraschende Entscheidung aus Karlsruhe: Die Richter erklärten, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, ‚unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde‘. So ist es. Applaus! Artikel 20a des Grundgesetzes ist also nicht nur Lyrik – gut zu wissen.

Es ist ein bahnbrechendes Urteil für den Klimaschutz. Das Bundesverfassungsgericht beschreitet mit dem Urteil juristisches Neuland: Der Gesetzgeber muss nun Vorkehrungen treffen, um Emissionsminderungslasten nicht unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 und auf folgende Generationen zu verschieben.

Endlich ist der juristische Rahmen geschaffen, mit dem wir politisch die Lebensgrundlagen für Mensch und Tier ernsthaft schützen können und müssen. Wir müssen in allen Lebensbereichen die CO²-Emissionen massiv reduzieren, um so möglichst bei dem 1,5° Grad Ziel bleiben zu können. Dies bedeutet noch mehr Anstrengungen und Maßnahmen für den Klimaschutz, sowie klare Rahmenbedingungen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft, den Verkehr und unsere Gesellschaft insgesamt. Alle Landesregierungen und die Bundesregierung müssen ihr Handeln schnellstmöglich an dieser Entscheidung des Verfassungsgerichtes ausrichten.“