
Schon vor der Corona-Pandemie wurden unsere Innenstädte durch die Ausweisung von immer mehr Gewerbegebieten auf der grünen Wiese und durch den Onlinehandel bedroht. Dies hat nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische und soziale Konsequenzen.
Nicht zuletzt leiden städtische Kultur und Lebensgefühl. Umso mehr gilt es mit allen Kräften attraktive Innenstädte zu erhalten oder neu zu schaffen. Mit Hilfe der Änderungen im Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) ergeben sich neue Handlungsfelder zur Entwicklung und Aufwertung innenstädtischer Quartiere. Bereits 2015 hat der Landtag auf GRÜNE Initiative deshalb das Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) verabschiedet. Dieses ermöglicht es Kommunen, in abgegrenzten Bereichen eine verpflichtende Abgabe zu erheben, die der Aufwertung des gesamten Quartiers dient, wenn ausreichend ansässigen Betriebe und Hauseigentümer*innen mitmachen. Die Mittel werden nach Beteiligung der Anlieger selbst wieder in das Quartier investiert, bspw. für Maßnahmen der Stadtteilverschönerung.
Den Kommunen wird nun ermöglich weitgehend selbst zu regeln, ob und unter welchen Umständen Ansässige von der Abgabenpflicht befreit werden. Eine solche Befreiung kommt nun v.a. dann in Frage, wenn das Grundstück ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird. Den Kommunen wird so ein größerer Handlungsspielraum eröffnet, der es erlaubt, örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Dieser Impuls soll die Aufwertung innerstädtischer Bereiche vor Ort zielgerichtet und solidarisch vorantreiben.
Neues Landesförderung „Innenstadt-Impulse“
Mit dem neuen Modell „Innenstadt-Impulse“ unterstützt das Land zunächst die fünf Oberzentren. Mittel- bis langfristig sollen auch die vielen Mittelzentren profitieren. Mit innovativen und kreativen Ideen soll so der Neustart nach Corona gelingen. Gefördert werden konkrete Projekte wie Pop-Up-Stores, Innenstadtmarketing oder der Aufbau lokaler Online-Marktplätze. Die teilnehmenden Städte können individuelle Maßnahmen entwickeln und haben damit mehr Spielraum als bei der klassischen Städtebauförderung.
Insgesamt sollen Städte und Gemeinden mehrere Millionen Euro für den Städtebau erhalten. Das geht aus zwei neue Verwaltungsvereinbarungen hervor. Wie das Innenministerium bekanntgab, sollen mit Hilfe des Landesprogramms sowie vier Bund-Länder-Programmen bis zu 170 Maßnahmen vor Ort unterstützt werden. Ziel ist unter anderem die Entwicklung und Stärkung von Orts- und Stadtkernen und der soziale Zusammenhalt im Quartier. Ebenfalls Ziel der Förderung ist die Wiedernutzung von Brachflächen und die Behebung von Missständen in sozial benachteiligten Quartieren. Entsprechend bieten sich kommunal also Chancen zur Wiederbelebung bereits versiegelter und zentrumsnaher Grundstücke.
Die genauen finanziellen Summen für die Landesförderung müssen vom Landtag im Haushalt beschlossen werden. Ratsmitglieder sollten entsprechend das Thema Innenstadt politisch begleiten und vor Ort unter den jeweiligen strukturellen Bedingungen (Citymanagement, Entwicklungsplan der Verwaltung oder GmbH) proaktiv unterstützen.

Kontakt zur GARRP e.V.
GARRP e.V. – Grüne/Alternative in den Räten Rheinland-Pfalz
Christoph Wagner
Frauenlobstr. 59 – 61
55118 Mainz
Tel: 0175 / 45 043 22
Mail:
www.garrp.de
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