Abkehr von humanitärer Flüchtlingspolitik und Menschenwürde

[53/2019] Der GRÜNE Landesvorsitzende Josef Winkler erklärt zum Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, welches am Freitag im Bundesrat vorgelegt werden soll:

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet viele Punkte in denen die Bundesrepublik weg von einer humanitären Flüchtlingspolitik hin zu nicht hinnehmbaren Verschlechterungen für Geflüchtete geht.

Der prekäre Duldungsstatus für Menschen mit ungeklärter Identität, wenn es z.B. nicht möglich ist in den Herkunftsländern die nötigen Dokumente zu besorgen, einhergehend mit Arbeitsverboten und dem Ausschluss von Integrationsangeboten ist integrationspolitischer Unsinn. Besonders schlimm: Auch bei der längeren Unterbringung in Massenunterkünften sind Kinder vom Schulbesuch ausgeschlossen.

Als besonders bedenklich und europarechtswidrig sehen wir die Ausweitung der Haftgründe und die Aufhebung des Trennungsgebots an, durch die Geflüchtete in Gefängnissen für Straftäter untergebracht werden sollen. Man stelle sich dies bei Familien mit Kindern vor. Flucht ist keine Straftat. Abschiebehaft ist keine Strafe, sondern ein Verwaltungsakt.

Auch die geforderte Beweisumkehr zu Lasten der Geflüchteten sehen wir als unverhältnismäßig und realitätsfremd an. Auch verwehren wir uns strikt gegen die Kriminalisierung von Flüchtlingshelferinnen- und helfern.

Erschütternd ist das Gesetz im Ganzen. Wir haben große europa- und verfassungsrechtliche Bedenken. Das Gesetz verstößt unserer Auffassung nach gegen die EU-Rückführungsrichtlinie. Die Bundesrepublik sollte Geflüchteten zu jedem Zeitpunkt ein sicherer Hafen sein, der selbstverständlich Anrechte prüft, aber nie eine Abschreckungspolitik durch reine Schikane verfolgt“, so Josef Winkler.