Schutz des artenreichen Grünlands geht nicht zu Lasten des Waldes

aus Grün Regional 12/2013 – von Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten

Pressemeldungen wie „Grüne Ministerin will weniger Wald“ haben für viel Aufregung gesorgt.

Die Zeitungen sind dabei einer gezielten CDU-Ente aufgesessen. Mit der geplanten Änderung im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes setzt die Landesregierung eine seit langem bestehende Forderung der Naturschutzverbände zum Schutz des Grünlandes wie z.B. in der Biodiversitätsstrategie um.

Das heißt, in waldreichen Gebieten über 35 Prozent Waldanteil sollen Ersatzaufforstungen nur noch möglich sein, wenn ökologische Gründe überwiegen. In waldärmeren Gebieten bleibt die Aufforstung erhalten.

Die  Landes-CDU  hat  bisher  Begrenzung  der  Ausgleichspflicht gefordert. Für den Preis einer Schlagzeile kündigt die CDU den Konsens auf.

Im letzten Plenum haben Marcel Hürter (SPD) und Anna Neuhof (Grüne) das Umfallen der CDU eindrucksvoll seziert, indem sie die CDU-Fraktion mit den Äußerungen ihres Abgeordneten Billen aus 2011 konfrontiert haben, in denen er die Regierung auffordert, genau diesen Weg der Flächenreduzierung zu gehen.

Wie  wenig  der  CDU  der  Naturschutz  am  Herzen  liegt,  zeigen ihre Vorschläge für ein Streichkonzert der im Naturschutzhaushalt für die Jahre 2014/15 in Höhe von insgesamt über 10,4 Mio. EUR. Darüber hinaus plant die Bundesregierung im Bundesnaturschutzrecht Eingriffe weitestgehend nur noch mit Geldleistungen auszugleichen. Dies dokumentiert ihr Entwurf zur Kompensationsverordnung.

Der  naturschutzrechtliche  Ausgleich  für  Eingriffe  in  die  Natur auch im Wald bleibt unangetastet.  Das muss in aller  Klarheit hervorgehoben werden. Im Gegensatz zu den Plänen der CDU auf Bundesebene halten wir an der Realkompensation fest. Ausgleichsmaßnahmen müssen dem Naturschutz nützen und dürfen nicht zu Lasten von wertvollem Grünland gehen. Im Sinne der Artenvielfalt dürfen wir die letzten artenreichen Talwiesen im Pfälzerwald oder Magerwiesen im Westerwald zum Ausgleich eines Eingriffs durch Ersatzaufforstungen nicht weiter reduzieren.

Die Biodiversität soll möglichst breit gestärkt und unsere Wälder auf den laufenden Klimawandel gut vorbereiten werden. Gerade die Grünlandstandorte mit Ihrem Artenreichtum leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

Unsere Anstrengungen zum Schutz des Grünlandes und zur Stärkung der Biodiversität gehen darüber hinaus. In den kommenden Wochen werden wir wegen des fortschreitenden Grünlandverlustes die europarechtlichen Anforderungen umsetzen und den Grünlandumbruch  verbieten.  Die  Beratung  für  die  Pflege  und Bewirtschaftung der artenreichen Streuobstwiesen wurde bereits schlagkräftiger und landesweit neu organisiert. Die Vernetzung der Akteure wird unterstützt. Mit dem geplanten Nationalpark, dem  Biotopbaum-Konzept  und  der  FSC-Zertifizierung  des  gesamten  Landesforsten  bringen  wir  die  naturnahe  Waldbewirtschaftung in Rheinland-Pfalz mit großen Schritten voran.