LAG Säkulare Grüne

Die LAG „Säkulare Grüne“– seit 2013 rege aktiv und seit 2015 „echte“ LAG – beschäftigt sich mit dem Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften und strebt eine klare Trennung beider voneinander an, wie es in unserem Grundsatzprogramm steht.

In einer religiös und weltanschaulich pluralen/pluralistischen Gesellschaft ist die Trennung von Staat und Kirche ein wichtiger Pfeiler, um ein friedliches und gemeinschaftliches Zusammenleben zu garantieren.

Die LAG „Säkulare Grüne“ versteht sich v.a. als Aufklärer der noch vorherrschenden engen Verzahnung von Staat und Religionsgemeinschaften und der Privilegien, die die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannten Religionsgemeinschaften genießen.

Wir wollen Religionsfreiheit und Freiheit von Religion.

Die LAG „Säkulare Grüne“ steht allen Interessierten offen unabhängig von ihrer religiösen oder nicht-religiösen Weltanschauung. Viele von uns sind nicht religiös, einige gehören Minderheitenreligionen an und einige sind evangelisch oder katholisch – uns allem gemeinsam ist es, dass uns die enge Verstrickung von Staat und Religion theoretisch und praktisch missfällt.

Auf Bundesebene arbeitet die LAG in der BAG „Säkulare Grüne“ mit.

Unsere Themen – unter anderem:

  • Arbeitsrecht
  • Staatsleistungen und Konkordate
  • Kirchliche Trägerschaft
  • Religionsunterricht
  • Sterbehilfe

SprecherInnen: Ute Wellstein und Wolfgang Hertel
Kontakt: lag-saekulare@gruene-rlp.de

Flyer der Landesarbeitsgemeinschaft Säkulare: Download des Flyers

Grundsatzbeschlüsse der LAK

Inhalt

  • Stellung der Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Staatsleistungen
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Hochschule
  • Religionsunterricht
  • Gesetzliche Feiertage

Stellung der Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts

Wir GRÜNE wollen, dass sich alle Religionsgemeinschaften im Bereich des bürgerlichen Rechts organisieren und die staatliche Privilegierung mit einem eigenen Besteuerungsrecht beendet wird. Religionsgemeinschaften sollen, wie andere Verbände auch, Mitgliedsbeiträge erheben dürfen. Die steuerliche Absetzbarkeit eines derartigen Mitgliedsbeitrages soll denselben Gemeinnützigkeitskriterien wie andere Organisationen auch unterliegen.

Es ist nicht Aufgabe des Staates, die Religionszugehörigkeit seiner Bürger*innen zu erfassen oder Mitgliedslisten für Religionsgemeinschaften zu führen. Niemand soll seine Religionszugehörigkeit offenbaren müssen. Dies gehört zur grundgesetzlich garantierten negativen Religionsfreiheit. Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft erfolgt durch Willenserklärung gegenüber dieser. Personenbezogene Religionszugehörigkeitsdaten sind Teil des privaten Lebens. Sie dürfen ebenso wenig von staatlichen Stellen erfasst und gespeichert werden wie von dritten Institutionen (bspw. Krankenkasse) oder Privaten.

Staatsleistungen

Bisher garantiert Artikel 45 der Landesverfassung die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden bisherigen Leistungen des Staates, der politischen Gemeinden und Gemeindeverbände an die Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften sowie an ihre Anstalten, Stiftungen, Vermögensmassen und Vereinigungen.

Im Gegensatz dazu treten wir GRÜNE für die Abwicklung der „Altrechtlichen Staatsleistungen“ ohne eine Ablösesumme ein. Hierzu ist eine aktuelle Bilanz über alle tatsächlichen Verpflichtungen, auch indirekte Staatsleistungen und bisherigen Zahlungen zu erstellen. Indirekte Staatsleistungen sollten transparent gestaltet und darauf geprüft werden, inwieweit eine versteckte Religionsförderung vorliegt. Insgesamt treten wir für eine Abwicklung der Staatsleistungen auf Bundesebene oder alternativ für die Streichung dieses Verfassungsartikels in Rheinland-Pfalz ein.

Kirchliches Arbeitsrecht

Wir Säkulare Grüne wenden uns sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts (Einhaltung sogenannter Loyalitätsobliegenheiten) als auch im Bereich des Kollektivarbeitsrechts (sog. Dritter Weg) gegen alle Sonderrechte von Kirchen und anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die über den allen Tendenzbetrieben zustehenden Tendenzschutz hinausgehen. Wir wenden uns gegen Diskriminierung von Ausbildungs- und Arbeitssuchenden, Beschäftigte und Nutzerinnen in kirchlichen Einrichtungen.

Die Freiheit der Religion ist auch als negative Freiheit, also Freiheit von religiöser Beeinflussung, wirklich umzusetzen. Wie schon das „Kruzifixurteil“ für staatliche Räume das Recht auf Freiheit von Religion bestätigt hat, so muß dieses auch dort gelten, wo der Staat seine Aufgaben an Dritte delegiert und finanziert.

Dies bedeutet, dass das derzeitige Monopol der christlichen Kirchen in der sozialen Fürsorge beendet werden muss und eine neue staatliche Infrastruktur und/oder eine neue Landschaft sozialer Träger rechtlich und tatsächlich überhaupt möglich gemacht werden muss. BürgerInnen muss – anders als derzeit – eine echte Wahlmöglichkeit zur Verfügung stehen, ob sie die Angebote wie bspw. Kindergärten, Altenpflege, Krankenhäuser religiöser Gemeinschaften nutzen möchten.

Direkt oder indirekt staatlich bzw. öffentlich finanzierte Institutionen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime gehören primär nicht in die Hände religiös oder weltanschaulich geprägter Institutionen. Nur so werden die Personen, die einen Rechtsanspruch (Kindergarten) oder eine Verpflichtung (Schule) auf Nutzung haben bzw. die durch widrige Umstände (Krankenhaus und Pflegeheim) zur Nutzung solcher Einrichtungen gezwungen sind, vor unerwünschten religiösen oder weltanschaulichen Indoktrinationen, Bevormundungen, Belästigungen etc. geschützt.

Damit erübrigt sich hier auch die Frage nach dem Arbeitsrecht. Religiös oder weltanschaulich geprägte Institutionen können nur als Zusatzangebot dort geduldet werden, wo es genügend religions-, weltanschaungsneutrale Institutionen dieser Art gibt, und wenn die jeweiligen Trägerorganisationen diese Einrichtungen in erheblichem Maße selbst finanzieren. Für diese Restmenge stellt das Arbeitsrecht nur noch ein internes Problem dar und ist kein säkulares Thema mehr.

Hochschule

Das Grundgesetz fordert Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre. Daher wenden wir Grüne uns gegen jede Einflussnahme von Religionsgemeinschaften auf Lehrmethoden, Lehrinhalten, Lehrstühle und Personal an öffentlichen Hochschulen. Universitäten bilden Räume, in denen ein unbeschränktes kritisches Denken erlernt werden muss. Deshalb muss gerade auch die akademische Theologie dogmatische Lehrinhalte in Frage stellen und kritisch-reflexiv in die Kirchen hineinwirken können.

Die Theologie darf keinen Sonderstatus gegenüber anderen Fächer bei der Ausstattung mit Professuren haben, sie ist bedarfsgerecht gleich zu behandeln. Ebenso benötigt ein – ebenso von uns geforderter – inklusiver Religionsersatzunterricht die Einführung neuer Studiengänge.

Religionsunterricht

Ein konfessionell gebundener Religionsunterricht gehört in die Verantwortung der jeweiligen Religionsgemeinschaften und nicht in die staatlicher Schulen. Wir Grüne fordern eine ethische Koedukation, da Schüler*innen gerade in Fragen der Lebensführung nicht religiös getrennt, sondern in weltanschaulichem Dialog unterrichtet werden sollen. Deshalb treten wir ein für ein ordentliches Lehrfach „Lebensgestaltung, Ethik und Weltanschauungen“, ähnlich bewährter Modellen in anderen Bundesländern. Dieses Schulfach braucht ein anspruchsvolles altersgerechtes Curriculum und in eigenen Studiengängen qualifiziertes Lehrpersonal.

Gesetzliche Feiertage

Es gibt in Rheinland-Pfalz neben den drei gesetzlichen Feiertagen zum Neujahr, zum 1. Mai und zur Deutschen Einheit, acht weitere gesetzliche (arbeitsfreie) christliche Feiertage. Deren ursprüngliche religiöse Motivation ist nur mehr für einen stets abnehmenden Teil der Bevölkerung noch erkennbar, für eine Mehrheit haben die meisten dieser Feiertage ihre religiöse Bedeutung vollständig eingebüßt und sind nur mehr als den Jahresablauf strukturierende Tage der Erholung und des sozialen Miteinanders akzeptiert. Die Anzahl der Feiertage sollte/muss als Erholungszeit erhalten bleiben.

Problematisch an dieser stillschweigenden Säkularisierung ist zum einen, dass die ausgehöhlte christliche Form nichtchristliche Menschen, häufig MigrantInnen ausschließt; zum anderen, dass die Gelegenheit ungenutzt bleibt, von staatlicher Seite Anlässe für Wertbekenntnisse zu schaffen, die alle Bürger teilen können. Prinzipiell sollten Feiertage säkular sein und humanitäre und demokratische Errungenschaften würdigen.

Wir fordern daher eine Ersetzung zweier ehemals religiös-exklusiver Feiertage durch säkular-inklusive, alle Bürger des Landes ansprechende, gesetzliche Feiertage. Dafür bieten sich etwa erstens der Tag der Menschenrechte (am 10. Dezember) und zweitens ein Tag der Religions- (oder Glaubens-)Freiheit an. Die höchsten Feiertage der in Deutschland relevanten Religionsgemeinschaften sollten entweder berücksichtigt werden oder arbeitsrechtlich Freistellungsmöglichkeiten zu den jeweiligen Feiertagen geschaffen werden. Darüber hinaus fordern wir eine sofortige Streichung des Tanzverbotes an allen religiösen Feiertagen.