[20/2019] Zu dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, dass der grundsätzliche Ausschluss von Menschen, die auf eine gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, verfassungswidrig ist, erklären der Landesvorsitzende der Grünen, Josef Winkler und die Trierer Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer:
„Der Ausschluss behinderter Menschen von Wahlen verstößt gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung. Auch die Grosse Koalition muss nun endlich handeln und sich gegen diese Diskriminierung einsetzen. Die politische Verhinderungstaktik von CDU/CSU und SPD im Bundestag geht auf die Kosten der Menschen mit Behinderungen und verwehrt ihnen dabei grundsätzliche Rechte. Erst diese Woche haben die Abgeordneten der Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf von uns in den Ausschüssen des Bundestages abgelehnt. Nun gab es wieder mal eine scharfe Rüge vom Bundesverfassungsgericht. Die Große Koalition versagt auf ganzer Linie in ihrem politischen Gebaren. Ich begrüße sehr das Engagement der Landtagsfraktion der Grünen in Rheinland-Pfalz, hier im Land dieses Thema umzusetzen und eine schnellstmögliche Änderung des Wahlrechts vorzunehmen“, so Josef Winkler.
„Nun hat es auch das oberste Gericht bestätigt: Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig. Für Union und SPD ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Schmach: Sie haben erst gestern unseren gemeinsam mit der Linken vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse in den zuständigen Bundestagsausschüssen abgelehnt. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert seit Jahren, die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen zu streichen, und hat dazu mehrfach Gesetzentwürfe vorgelegt. Es ist peinlich, dass das Bundesverfassungsgericht erneut die Regierungskoalition ermahnen muss. Union und SPD sind nun gefordert, den Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und ein „inklusives Wahlrecht“ zu schaffen. Auch in Rheinland-Pfalz müssen nun dringend die Wahlrechtsausschlüsse aus dem Kommunal- und Landtagswahlgesetz gestrichen werden“, ergänzt Corinna Rüffer.
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