Landesförderung von Kinderwunschbehandlungen ist wichtig – Öffnen für alle lesbischen Paare 26. Februar 2021 [32/2021] Ab dem kommenden Montag fördert Rheinland-Pfalz Kinderwunschbehandlungen für verheiratete und unverheiratete Paare, sowie für lesbische Paare, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können. Dazu erklärt Anne Spiegel, Spitzenkandidatin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: „Endlich wird die Schlechterbehandlung ungewollt kinderloser Paare in Rheinland-Pfalz gegenüber anderen Bundesländern beendet. Die Erfüllung des Kinderwunsches darf nicht vom Portemonnaie eines Paares abhängen. Dass Rheinland-Pfalz nun mit einer eigenen Förderung von Kinderwunschbehandlungen beginnt, ist deshalb absolut zu begrüßen. Besonders wichtig ist, dass jetzt sowohl unverheiratete, heterosexuelle Paare, als auch lesbische Paare, die krankheitsbedingt keine Kinder bekommen können, in unserem Land Anspruch auf eine teilweise Kostenübernahme haben. Dieser Anspruch sollte allerdings aus GRÜNER Sicht ausgeweitet werden und für alle lesbischen Paare gelten, unabhängig von medizinischen Indikationen. Seitens des Bundes besteht eine Diskriminierung fort, die schon lange nicht mehr zeitgemäß ist. Familienpolitik darf nicht einseitig auf traditionelle Rollenbilder ausgerichtet sein. Familien sind so vielfältig wie das Leben selbst. Diese Erkenntnis muss sich auch in der Familienförderung endlich flächendeckend niederschlagen. Auch wenn die Förderung durch das Land ein wichtiger Schritt ist, haben wir GRÜNEN deshalb weiterhin eine bundesweite Lösung zum Ziel. Wir müssen weg vom Flickenteppich zwischen der Bundesförderung und der Landesförderung. Überall müssen dieselben guten und gerechten Förderbedingungen herrschen. Das ist nur möglich, wenn die Bundesregierung ihre Diskriminierung beendet und die Regelung im Sozialgesetzbuch auch für unverheiratete und lesbische Paare öffnet.“