Bereiche des immateriellen Kulturerbes – oder: Soll Fastnacht Weltkulturerbe werden?

Zur Meldung der Rhein-Zeitung vom 23.10.13 „Fastnacht soll Weltkulturerbe werden“ (zum Artikel) gibt Christian Moeller folgende Übersicht zum Thema immaterielles Kulturerbe: 

„Die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes umfasst 257 immaterielle kulturelle Ausdrucksformen aus allen Weltregionen. Darin verzeichnet sind der argentinische und uruguayische Tango, die tibetische Oper in China und die Manden Charta in Mali, die als älteste Verfassung der Welt gilt. Weitere Beispiele sind das mongolische Naadamm-Festival, die Heilig-Blut-Prozession im belgischen Brügge, der kolumbianische „Carnaval de Negros y Blancos“ und die Pfeifsprache El Silbo von der spanischen Kanareninsel La Gomera. Entscheidend ist, dass das „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ vom 17. Oktober 2003 die Welterbekonvention der UNESCO von 1972 ergänzen soll. Es betont den besonderen Charakter des immateriellen Kulturerbes, das – im Gegensatz zum materiellen Erbe – lebendig und damit weniger dauerhaft ist und gesellschaftlichen Transformationsprozessen unterliegt. Ausschlaggebend für die Erhaltung des immateriellen Kulturerbes ist, dass die Menschen ihre Traditionen und Werte, ihr Wissen und ihre künstlerischen und handwerklichen Fertigkeiten von Generation zu Generation weitergeben. Somit soll vor allem auf vom Aussterben bedrohte Kulturformen aufmerksam gemacht werden, das geht aus Art. 1 hervor, der den Aspekt der „Erhaltung“ betont. Dieses Ziel zeigt die Liste m.E. durchaus [ www.unesco.org/culture/ich/en/lists ]. Eigentlich. Die Praxis zeigt indes auch, dass es den Staaten – ähnlich wie bei der Welterbekonvention von 1972 – vor allem um ihre kulturpolitische Profilierung geht. Deshalb ist dann z.B. auch die „französische Küche“ in der Liste verzeichnet [ www.unesco.org/culture/ich/index.php ]. Das kann man gut finden, muss es aber nicht. Sonst ist an der Liste durchaus positiv, dass hier auch viele afrikanische und asiatische Kulturpraktiken Bestandteil der Liste sind – in der Welterbekonvention von 1972 dominiert Europa bei weitem – was im Übrigen eine Aussage über die jeweilige Bedeutung zulässt. Ob man nun die Fastnachtskultur aus Deutschland dort einschreibt … ? Karneval als Kulturerbe ist dort durchaus verzeichnet, und zwar mehrfach sogar. Schwierig für die Antragsteller wird es sein, zu erklären, warum das wahre kulturelle Erbe des Karnevals hierzulande bedroht ist, und warum es nicht mehr verstanden wird (Art. 2 Nr. 4) und welchen Transformationsprozessen es unterworfen ist. Weitere Infos zum Thema „immaterielles Kulturerbe“ gibt es bei: www.unesco.de/4319.html.