Kirchliche Schutzräume müssen geachtet werden 1. Februar 2019 [12/2019] Zu den Durchsuchungen von Kirchenräumen und Beschlagnahmungen von sensiblen Daten im erheblichem Umfang im Rhein-Hunsrück-Kreis erklärt der Landesvorsitzende Josef Winkler: „Kirchenasyl wird in der gesamten Bundesrepublik als christliche Tradition respektiert. Es ist jahrzehntelange bewährte Praxis auch in Rheinland-Pfalz bei Kirchenasylen im Einzelfall im vertrauensvollen Dialog nach konfliktfreien Lösungen zu suchen und den Einsatz von polizeilichen Zwangsmitteln zu vermeiden. Dieser Konsens zwischen den Beteiligten – Landesregierung, Kommunalen Spitzenverbände, Kirchen und Polizei – ist erst kürzlich im zweiten Spitzengesprächen zum Kirchenasyl ausdrücklich bekräftigt und von den demokratischen Kräften im Landesparlament immer mitgetragen worden. Es ist bedauerlich, dass der Landrat des Rhein-Hunrück-Kreises Marlon Bröhr, durch seine völlig übertriebene und landesweit einmalige Aktion, Anzeigen gegen Kirchenvertreter zu erstatten, das Kirchenasyl kriminalisiert. Die Auswirkungen sind vor allem auch für die betroffenen Kirchengemeinden schädlich und es erschüttert das Vertrauen der Gemeindemitglieder, wenn sensible Seelsorger-Daten beschlagnahmt werden müssen. Diese einseitige Aufkündigung des fast bundesweit geltenden Konsenses zum Kirchenasyl durch den Landrat verurteile ich in aller Schärfe.“