Schlichtungsstellen

Im Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz gibt es zwei Schlichtungsstellen: das Landesschiedsgericht und die Ombundspersonen.

Landesschiedsgericht

Das Landesschiedsgericht (LSG) besteht aus einer*einem Vorsitzenden und zwei Beisitzer*innen, die für zwei Jahre von der Landesdelegiertenversammlung gewählt werden. Seine Mitglieder dürfen nicht dem Vorstand einer Parteigliederung angehören. Parteimitglieder, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Partei stehen, können ebenfalls nicht Schiedsrichter*innen sein. Die Schiedsrichter*innen sind unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Das LSG ist zuständig für:

  1. a.) Streitigkeiten zwischen Parteimitgliedern und/oder zwischen Parteiorganen – soweit dadurch Parteiinteressen berührt werden;
    b.) die Anfechtung oder die Nichtigkeitserklärung von parteiinternen Wahlen und
    c.) Ordnungsmaßnahmen, sofern nicht Antragsteller*in und Antragsgegner*in dem gleichen Kreisverband angehören und ein satzungsgemäß funktionsfähiges Kreisschiedsgericht besteht.
  2. Beschwerden gegen Entscheidungen eines Kreisschiedsgerichts
  3. In allen Fällen, in denen keine Zuständigkeit des Bundesschiedsgerichts gegeben ist sowie für Streitigkeiten, für die das Landesschiedsgericht nach Bundesschiedsgerichtsordnung zuständig ist.

Der Sitz des Landesschiedsgerichts ist am Sitz der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz.

Mitglieder des LSG sind zurzeit:

Die Landesschiedsordnung findet sich hier.

Therese von Schwichow Portrait

Therese von Schwichow

Vorsitzende

Arno Schubach Portrait

Arno Schubach

Beisitzender

Benita Marker

Beisitzende

Sophie Fink

2. Beisitzerin

M. Faraji

2. Beisitzer

Post an das Landesschiedsgericht wird (wie in der Landesschiedsordnung festgelegt) über die Landesgeschäftsstelle vermittelt:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz
Landesschiedsgericht
Frauenlobstraße 59-61
55118 Mainz
E-Mail: lgs(at)gruene-rlp.de


Ombudspersonen im Themenfeld „sexualisierte Gewalt“

Sexuelle Grenzverletzungen oder Missbrauch nicht dulden

Seit 2013 hat sich der Bundesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, auch durch die Einsetzung einer AG Aufarbeitung, intensiv mit der Aufarbeitung der grünen Geschichte rund um die in den 1980er Jahren erhobene Forderung nach Straffreiheit für pädophile Beziehungen beschäftigt. Die Berichte und Dokumente zur Arbeit der Arbeitsgruppe Aufarbeitung sind hier als PDF abrufbar.

Menschen in unseren Strukturen vor sexualisierter Gewalt zu schützen, ist die gemeinsame Aufgabe in unserer Partei, auch aufgrund dieses bedrückenden Kapitels in unserer Parteigeschichte und jener in den Anfangsjahren geführten Debatte über die Straffreiheit pädosexueller Handlungen. Auf Empfehlung der AG Aufarbeitung werden seit 2015 in den Landesverbänden und in der Bundesgeschäftsstelle Ombudspersonen benannt und durch externe Berater*innen geschult.

Zuständigkeit

Die Ombudsperson ist für die Orts- und Kreisverbände sowie alle Mitglieder Anlaufstelle für Vorfälle sexualisierter Gewalt im grünen Kontext. Das können aktuelle oder vergangene Vorfälle sein, bei denen die betroffene Person, die Person unter Verdacht oder beide direkten Bezug zur Partei haben. Das bedeutet, sie sind Ansprechpartner*innen für Fälle von Mitgliedern untereinander, aber auch für Übergriffe von GRÜNEN Mitgliedern auf andere Menschen, z.B. im Umfeld grüner Veranstaltungen und innerhalb grüner Strukturen.

Dies ist ein wichtiger Beitrag nicht nur zur akuten Hilfe von Betroffenen, sondern auch zur Prävention solcher Vorkommnisse in unserer Organisation. Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind ein Angriff auf die körperliche und seelische Gesundheit von Menschen.

Grundlage der Ombudsarbeit ist der Kodex zum Umgang bei Grenzverletzung gegen die sexuelle Selbstbestimmung und/oder bei sexualisierter Gewalt, den der Bundesvorstand wie auch der Landesvorstand Rheinland-Pfalz beschlossen hat.

Darin heißt es:

  1. Wir setzen uns dafür ein, dass in unserer Partei keine Grenzverletzungen und keine sexualisierte Gewalt möglich sind.
  2. Wir legen sehr viel Wert auf einen respektvollen Umgang, Wertschätzung und Vertrauen. Wir achten die Persönlichkeit und Würde unserer Mitmenschen.
  3. Wir ergreifen aktiv Partei gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges, verbales oder nonverbales Verhalten. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.
  4. Wir gewährleisten einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz. Die individuellen Grenzen und die Intimsphäre der Anderen werden von uns respektiert.
  5. Die Verhaltensregeln gelten zwischen allen Parteimitgliedern, hauptamtlich Beschäftigten in unserer Partei und Besucher*innen. Wir nehmen Grenzüberschreitungen durch andere bewusst wahr und vertuschen diese nicht.
  6. Als Partei haben wir Ombudspersonen im Themenfeld „Sexualisierte Gewalt“ benannt und geschult und werden deren Arbeit auf Bundes- und Landesebene verstetigen. Wir suchen den Kontakt zu professionellen Institutionen und Beratungsstellen, um Betroffenen gezielte fachliche Hilfe vermitteln zu können.

Wie wir arbeiten:

Als Ombudspersonen sind wir Ansprechpartner*innen für Fälle sexualisierter Gewalt, gerade auch vor dem Hintergrund der Aufarbeitung pädokrimineller Strömungen in unserer Partei.

  • Wir verstehen uns als Anlaufstelle für Vorfälle sexualisierter Gewalt im grünen Kontext. Das bedeutet, dass „Betroffene“ oder „Verdächtige“ direkten Bezug zur Partei haben.
  • Wir sind Ansprechpartner*innen für Menschen, die sexualisierte Gewalt in diesem Kontext erfahren haben.
  • Wir sind auch Ansprechpartner*innen für Menschen, die Vorfälle beobachtet haben oder den Verdacht hegen, dass es zu Vorfällen gekommen ist.
  • Wir stellen die Betroffenengerechtigkeit in den Vordergrund. Die Perspektive der Betroffenen ist für uns handlungsleitend.
  • Wir übernehmen Verantwortung und stellen ein Krisenteam zusammen, um betroffenengerecht handeln zu können.
  • Wir bieten einen geschützten Raum.
  • Wir sichern Vertraulichkeit in einem individuell vereinbarten Rahmen zu.
  • Je nach Verdacht leiten wir geeignete Schritte ein.
  • Wir begleiten den Prozess so lange es notwendig ist.
  • Wir leisten keine inhaltliche (fachliche, therapeutische oder juristische) Beratung.
  • Wir organisieren externe Begleitung (fachlich und juristisch).
  • Wir haben eine koordinative Rolle zwischen den Beteiligten.
  • Wir helfen bei der Suche nach therapeutischer Hilfe für Betroffene.
  • Zum Abschluss erstellen wir eine Fallanalyse.
  • Wir befördern die offensive Sensibilisierung für das Thema.
  • Alle Ombudspersonen sind vernetzt und bilden sich regelmäßig fort.

Kontakt:

Die Ombudsperson sind erreichbar unter:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz
Ombudsstelle
Frauenlobstr. 59-61
55118 Mainz

Email-Adresse ombudspersonen@gruene-rlp.de

Telefon: 06131-89 243-11

Es steht aktuell eine weibliche Ansprechperson zur Verfügung, an die Ihr Euch vertrauensvoll wenden könnt, wenn Euch Vorfälle – sowohl als Beteiligte als auch als Beobachter*innen – bekannt werden.