Delegierte in den Bundesgremien

Hier finden Sie die rheinland-pfälzischen Delegierten in den Bundesgremien von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Bundesdelegiertenkonferenz, Länderrat, Bundesfinanzrat, Bundesfrauenrat.

Bundesdelegiertenkonferenz
Die Bundesdelegiertenkonferenz (BDK) entspricht den Bundesparteitagen der anderen Parteien. Sie ist das höchste beschlussfassende Gremium von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die BDK tritt mindestens einmal im Jahr zusammen, die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Die BDK entscheidet unter anderem über Programm, Satzung, Geschäftsordnung und Kassenordnung den Haushalt. Sie beschließt außerdem über ordnungsgemäß vorgelegte Anträge. Die BDK wählt unter anderem die Mitglieder des Bundesvorstandes und des Parteirates. Allen Kreisverbänden steht im Verhältnis zu ihrer Größe eine entsprechende Anzahl von Delegierten für die BDK zu, mindestens aber einer. Die Wahl der Delegierten erfolgt auf den Mitgliederversammlungen der Kreisverbände von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Länderrat
Der Länderrat ist das oberste Parteigremium zwischen den Bundesparteitagen und beschließt über die Richtlinien der Politik zwischen den BDKen. Dem Länderrat gehören an: die Mitglieder des Parteirates, mindestens zwei Delegierte pro Landesverband (davon ein Mitglied des Landesvorstands), die Vorsitzenden und der*die parlamentarische Geschäftsführer*in der Bundestagsfraktion, zwei Mitglieder der grünen Europafraktion, zwei Mitglieder des Bundesverbandes GRÜNE JUGEND und je ein*e Sprecher*in der 5 Fachbereiche der Partei. Die Amtszeit der Mitglieder des Länderrats beträgt zwei Jahre. Die rheinland-pfälzischen Delegierten werden von der Landesdelegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt.


Bundesfinanzrat
Der Bundesfinanzrat berät die Partei in allen Finanzfragen, er fasst Beschlüsse und dient der Vernetzung der Finanzverantwortlichen. Er entwickelt und plant Maßnahmen zur finanziellen Leistungsfähigkeit aller Ebenen der Partei. Der Bundesfinanzausschuss bereitet die Sitzungen des Bundesfinanzrates inhaltlich vor und beschließt in unterjährigen Finanzfragen.

Der Bundesfinanzrat ist in der Regel zuständig für:

  1. die Beratung und vorläufige Inkraftsetzung des Bundeshaushaltes bis zur nächsten Bundesversammlung, die Beratung über den Haushaltsabschluss und die Budgetkontrolle,
  2. die Vorbereitung und Vereinbarungen zur Aufteilung der Finanzmittel zwischen Bundes- und Landesverbänden und zur Erhebung von Umlagen an den Bundesverband für die Bundesversammlung,
  3. die Beschlussfassung über die Sonderbeiträge auf Grundlage der Bundesver-sammlungsbeschlüsse,
  4. die Entscheidung über Anträge und Gegenstände, die von anderen Gremien an ihn verwiesen werden,
  5. die Wahl der Mitglieder des Bundesfinanzausschusses.

Der Bundesfinanzrat setzt sich zusammen aus

  1. dem*der Bundesschatzmeister*in und einer*einem weiteren Delegierten des Bundesverbandes, gewählt durch den Bundesvorstand.
  2. 2 Delegierten pro Landesverband, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied und ein sachverständiges Mitglied. Die Wahl der Mitglieder aus den Landesverbänden sowie ihrer Stellvertreter*innen regeln die Landessatzungen.
  3. 2 Delegierten der GRÜNEN JUGEND, gewählt durch den Bundesvorstand der GRÜNEN.

Jeder der unter 1 bis 3 genannten Verbände/Gremien bestimmt auch stellvertretende Delegierte. Die Amtszeit der Mitglieder des Bundesfinanzrates beträgt in der Regel 2 Jahre. Alle Delegierten sind mindestquotiert zu wählen. Das volle Stimmrecht (2 Stimmen) im Bundesfinanzrat erhalten nur die mindestquotiert entsandten Delegationen.

Die rheinland-pfälzischen Delegierten werden von der Landesdelegiertenversammlung für zwei Jahre gewählt.


Bundesfrauenrat

Der Bundesfrauenrat beschließt über die Richtlinien der grünen Frauenpolitik zwischen den Bundesparteitagen und koordiniert die frauenpolitische Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Frauenrat tagt mindestens zweimal jährlich. Ihm gehören an: mindestens zwei weibliche Delegierte der Landesverbände, die weiblichen Mitglieder des Bundesvorstandes zwei weibliche Mitglieder der Bundestagsfraktion, zwei weibliche Mitglieder der grünen Europafraktion, je zwei Delegierte der Bundesarbeitsgemeinschaften Frauenpolitik und Lesbenpolitik, zwei weibliche Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Bundesverband, die Bundesfrauenreferentin, die Landesfrauenreferentinnen sowie eine Frauenreferentin der Bundestagsfraktion mit beratender Stimme.