Zum Beispiel per Brief:
Die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Verwaltung beantragt werden.
Ab wann und bis wann kann ich die Briefwahl beantragen?
- Sobald die Wahlbenachrichtigung da ist (spätestens Anfang März)
- Bis 20. März 2026, 15:00 Uhr (bei Krankheit bis 22. März 2026, 15:00 Uhr)
Wie kann ich die Briefwahl beantragen?
- Online: In den meisten Kommunen möglich (z. B. über die Gemeinde-Website oder per QR-Code)
- Einfach: Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und zurückschicken
- Alternativ: Formloses Schreiben (per Brief/E-Mail/Telefax) an die Gemeinde (mit Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Adresse)
- Persönlich: Bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen und direkt vor Ort ausfüllen/abgeben
Wie wähle ich per Brief?
- Wahlschein ausfüllen (mit Unterschrift als eidesstattliche Versicherung!)
- Zwei Stimmen auf dem Stimmzettel abgeben und im weißen Umschlag verschließen
- Beide in den hellroten Wahlbriefumschlag stecken und Wahlbrief abschicken
Wo kann ich meinen Wahlbrief abgeben?
- Post: Ohne Briefmarke in Deutschland, aber rechtzeitig (muss bis 22. März 2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde sein!)
- Persönlich: Im Wahlbüro abgeben (bis 22. März 2026, 18:00 Uhr)
Wie vermeide ich Fehler?
Ungültig wird die Stimme, wenn:
- Umschläge nicht zugeklebt sind.
- Der Wahlbrief zu spät kommt (nach 18 Uhr am 22. März2026)
- Der Wahlschein fehlt oder nicht unterschrieben ist
- Der Stimmzettel fehlt oder falsche Umschläge verwendet werden
Oder im Wahllokal:
Gewählt wird am Wahltag 08:00 – 18:00 Uhr im jeweilgen Wahllokal. Wo sich dieses befindet, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die kurz vor der Wahl per Post an alle wahlberechtigten Personen versandt wird.
Allgemeines zur Landtagswahl
Die Wahl findet alle 5 Jahre statt: die letzte Wahl war 2021, die nächste ist am 22. März 2026.
Die Wahlberechtigung (aktives Stimmrecht) besitzen alle Personen, die am Tag der Wahl die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten in Rheinland-Pfalz ihren Hauptwohnsitz haben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung haben, sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Bei der Wahl des Landtags in Rheinland-Pfalz handelt es sich um eine personalisierte Verhältniswahl.
Alle Stimmberechtigten haben eine Wahlkreisstimme (Erststimme), mit der eine*e Direktkandidat*in im eigenen Wahlkreis gewählt wird. Es gibt 52 Wahlkreise. Gewonnen wird ein Wahlkreis mit einer einfachen Mehrheit.
Des Weiteren besitzen die Stimmberechtigten eine Landesstimmte (Zweitstimme), mit der die Landesliste einer Partei/Wählervereinigung gewählt wird.
Wie bei der Bundestagswahl gibt es Überhangmandate. Diese sind die Sitze im Landtag, die eine Partei/Wählervereinigung zusätzlich erhält, weil sie in den Wahlkreisen mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach der Sitzverteilung nach Landesstimmen (Liste) zusteht. Grundsätzlich werden 101 Abgeordnete gewählt.
Die Wahl muss laut der Wahlgrundsätze allgemein, gleich, unmittelbar, frei und geheim stattfinden.
„Allgemein“ bezeichnet Wahlen, bei denen alle Bürger*innen mit Erreichen des wahlfähigen Alters (in RLP 18 Jahre) stimmberechtigt sind.
„Gleiche“ Wahl bedeutet, dass alle Stimmen gleich gewichtet werden.
Eine Wahl ist „unmittelbar“, wenn die wahlberechtigten Personen durch die eigene Stimme selbst die Zusammensetzung des Landtags bestimmen können und es zum Beispiel keine Wahlmänner gibt.
Der Grundsatz „frei“ beschreibt den eigenen Willen der stimmberechtigten Person. Nur sie allein fällt ihre Wahlentscheidung.
Die Wahl ist „geheim“. Die wahlberechtigten Personen wählen unbeobachtet, keine dritte Person erlangt Kenntnis über die persönliche Wahlentscheidung.
