Inhalt:
- UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
- Starke Selbstvertretung für Menschen mit Behinderung
- Förderung inklusiver Wohn- und Hausgemeinschaften
- Barrierefreie Mobilität, barrierefreie Landesgebäude, barrierefreie digitale Angebote des Landes
- Bessere Versorgung und mehr Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Landesdienst fördern
- Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt erleichtern
UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen
Den Landesaktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention schreiben wir fort. Nach einem breiten Beteiligungsprozess wird er bereits zur Mitte der Wahlperiode vorliegen. Das bestehende und neue Landesrecht soll konsequent auf die Vereinbarkeit mit der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft und angepasst werden.
Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wollen wir das Monitoring der Inklusionspolitik dauerhaft sichern und unabhängige Strukturen fördern. Wir befürworten die Einführung eines Disability Mainstreaming in der Landesverwaltung: Bei allen politischen und administrativen Entscheidungen sollen die Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung systematisch geprüft werden.
Wir befürworten die finanziell bedarfsgerecht ausgestattete inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, damit junge Menschen mit Behinderung nicht länger aus Regelleistungen herausfallen. Dabei sollen alle Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gebündelt werden.
Pädagogische Fachkräfte sollen flächendeckend Fortbildungen zu Inklusion, Vielfalt und psychischer Gesundheit erhalten.
Starke Selbstvertretung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung brauchen professionellen Strukturen, um ihre Interessen und Belange selbst kraftvoll vertreten zu können. Unser Ziel sind kommunale Behindertenbeiräte und -beauftragte in allen Landkreisen und kreisfreien Städten und in mehr Verbandsgemeinden. Hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte wollen wir fördern.
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) werden wir weiter vernetzen und mit landesweiten Werbeaktionen bekannter machen. Dabei machen wir die Kompetenzstärkung im Bereich psychisch erkrankter Menschen verpflichtend.
Wir stärken die Kompetenzen der unabhängigen Besuchskommissionen für Einrichtungen und die Angebote für Menschen mit Behinderungen.
Wir werden die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen konsequent ausbauen – etwa durch barrierefreie Wahlen, digitale Beteiligungsplattformen in Leichter Sprache und gezielte Programme zur Einbindung in kommunale Gremien und Bürgerbeteiligungsverfahren.
Zur Stärkung der Mitwirkung werden wir den Partizipationsfonds, der Selbstvertretungsorganisationen finanziell und strukturell unterstützt, gut ausstatten.
Förderung inklusiver Wohn- und Hausgemeinschaften
Wir erkennen das Bedürfnis und das Recht vieler Menschen mit Behinderung auf inklusives Wohnen an. Deshalb setzen wir uns für eine Förderung inklusiver Wohn- und Hausgemeinschaften ein, in denen Menschen mit und ohne Behinderung Verantwortung füreinander übernehmen und inklusive Gemeinschaften bilden.
Barrierefreie Mobilität, barrierefreie Landesgebäude, barrierefreie digitale Angebote des Landes
Wir fördern barrierefreie Mobilitätsangebote im ganzen Land.
Wir gestalten alle Landesgebäude umfassend barrierefrei. Ziel der Umsetzung ist das Jahr 2035, besonderer Schwerpunkt sind dabei Hochschulen/Universitäten und Polizeigebäude.
Digitale Inklusion ist Teil der Daseinsvorsorge. Die seit 2019 geltende Verpflichtung zur Barrierefreiheit muss umgesetzt werden. Alle digitalen Angebote des Landes und der Kommunen müssen barrierefrei, mehrsprachig und in einfacher Sprache zugänglich sein. Beim Einsatz von KI-Systemen im öffentlichen Bereich sollen mögliche Diskriminierungseffekte geprüft und Betroffene aktiv in die Entwicklung einbezogen werden. Die Förderung von digitalen Technologien und Vorhaben werden von der Beteiligung von Menschen mit Behinderungen abhängig gemacht.
Die Klagemöglichkeit der Verbände der Menschen mit Behinderungen schärfen wir.
Die im Landesinklusionsgesetz festgeschriebene Landesfachstelle Barrierefreiheit werden wir einrichten und ein Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit aufbauen.
Bessere Versorgung und mehr Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung
Wir wollen die Versorgung mit Dolmetschern für Gebärdensprache im Land sicherstellen und dafür gemeinsamen mit Baden-Württemberg einen Studiengang entwickeln.
Ferien- und Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung wollen wir weiter ausbauen.
Das Landesblindengeld soll an die Preisentwicklung angepasst werden und für stark hörbehinderte Menschen erweitert werden, um soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Landesdienst fördern
Das Land hat eine Vorbildfunktion für einen inklusiven Arbeitsmarkt.
Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Landesdienst wollen wir durch zusätzliche Stellen fördern. Dabei streben wir eine Beschäftigungsquote von sechs Prozent an.
Mit einem zentral verwalteten Stellenpool wollen wir das Budget für Arbeit im Landesdienst stärker nutzen.
Wir wollen Inklusionsbetriebe und -abteilungen des Landes schaffen.
Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im Arbeitsmarkt erleichtern
Wir wollen die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im regulären Arbeitsmarkt erleichtern und den Arbeitsmarkt inklusiv weiterentwickeln.
Mit einer gemeinsamen Initiative von Wirtschaftsunternehmen, Kammern, Gewerkschaften und Rehabilitationsträgern soll die steigende Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen bekämpft werden. Dafür sollen modellhaft Ansätze erprobt werden, die ein existenzsicherndes und anrechnungsfreies Entgelt für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben unabhängig vom Beschäftigungsort gewährleisten und konsequent inklusive Beschäftigung fördern.
Die Einzahlung in die Rentenkasse mit einem Fiktivgehalt von 80 Prozent des deutschen Durchschnittseinkommens soll auch für Menschen gelten, die inklusiv auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt sind.
Die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen muss die Ausnahme bleiben und besser bezahlt werden. Das Land soll verbindliche Inklusionsvereinbarungen mit den Werkstätten für behinderte Menschen abschließen und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt systematisch fördern. Diese Maßnahmen sollen durch Fördermittel des Europäischen Sozialfonds abgesichert werden.
Wir wollen den Ausbau und Erhalt von Inklusionsfirmen unterstützen und die Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung um mindestens 25 Prozent steigern.
Aufträge und Vergaben des Landes sollen nur bei Einhaltung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen möglich sein.
Personenzentrierung und Alternativen zur Tagesförderstätte bauen wir aus.
