Beschluss der Kreisvorständekonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz am 26. September 2026 in Kaiserslautern
Unsere Satzung, Ordnungen und Statute bilden den organisatorischen und demokratischen Rahmen unserer Partei. Sie sollen einerseits verlässliche Strukturen schaffen, Beteiligung ermöglichen und die innerparteilichen Abläufe nachvollziehbar gestalten und gleichzeitig nach außen unsere Handlungsfähigkeit als Partei und damit unsere politische Wirksamkeit und Kampagnenfähigkeit sicherstellen.
Eine umfassende und strukturierte Überprüfung bietet die Möglichkeit, bestehende Regelungen vor dem Hintergrund unseres Mitgliederwachstums, den Auswirkungen der Digitalisierung generell und konkret der Veränderungen in der politischen Kommunikation auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen, Widersprüche oder Regelungslücken zu erkennen und notwendige Anpassungen gemeinsam zu erarbeiten, um demokratische Beteiligung, innerparteiliche Transparenz und Verlässlichkeit sowie die politische Handlungsfähigkeit des Landesverbands dauerhaft zu stärken.
Bei diesem Prozess ist es uns wichtig, möglichst viele Perspektiven abzubilden. Der Geschäftsführende und der erweiterte Landesvorstand werden beauftragt, eine Kommission zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Satzung, Ordnungen und Statute von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz sowie die Grundlagen der innerparteilichen Zusammenarbeit, einzusetzen.
1. Ziel der Kommission
Die Kommission soll die bestehende Satzung sowie die Statute und Grundlagen der Zusammenarbeit von Bündnis 90/Die Grünen RLP systematisch erfassen, überprüfen und ihren Änderungs- und Weiterentwicklungsbedarf feststellen, um die aktuellen politischen, organisatorischen und gesellschaftlichen Anforderungen abzubilden.
Kernziel einer Überprüfung und möglichen Anpassung unserer Satzungen, Ordnungen und Statute ist die politische Wirksamkeit sowie die Handlungs- und Kampagnenfähigkeit unseres Landesverbandes. Gremien und Prozesse sollen so aufgestellt sein, dass in einer deutlich mitgliederstärkeren Partei Entscheidungen rasch getroffen und kommuniziert werden und dass die Sichtbarkeit nach außen in einer zunehmend fragmentierten und polarisierten politischen Landschaft ermöglicht wird.
Die Funktionsweise des Landesverbandes und unserer Gliederungen nach innen ist Grundlage unserer Wirksamkeit nach außen. Hier ist entscheidend, dass Satzungen, Ordnungen und Statute demokratische Beteiligung ermöglichen und dass sie in einem Maße klar, verständlich und praxistauglich sind, dass nicht diese Strukturen selbst, sondern die politische Arbeit im Fokus stehen.
Auf Grundlage dieser Überprüfung soll die Kommission konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung und gegebenenfalls zur Änderung der Satzung, Ordnungen und Statute erarbeiten.
2. Zusammensetzung
Die Kommission soll möglichst viele unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen unserer Partei zusammenbringen. Für die Repräsentanz vielfältiger Perspektiven schlagen wir vor, dass folgende Rollen in einer Kommission vertreten sein sollen, wobei einzelne Mitglieder der Kommission mehrere Perspektiven abbilden können: Mitglieder des Geschäftsführenden und erweiterten Landesvorstands, von der Landtags- und Bundestagsfraktion, der GRÜNEN Jugend RLP, Vertreter*innen von Landesarbeitsgemeinschaften, des kommunalen Haupt- und Ehrenamts, aus ländlichen und städtischen Kreisvorsitzenden, beauftragte Personen für die Themen Vielfalt und Frauen sowie gegebenenfalls eine weitere beauftragte Person von GeVo und eLaVo zur Unterstützung der Satzungskommission.
3. Leitung und organisatorische Unterstützung
Die Kommission wird durch den Geschäftsführenden Landesvorstand geleitet. Die Landesgeschäftsstelle begleitet die Arbeit der Kommission und unterstützt sie organisatorisch.
4. Arbeitsweise
Die Kommission gestaltet ihre Arbeit unter Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven innerhalb der Partei. Dabei sollen auch Erfahrungen aus der praktischen Anwendung der bestehenden Regelungen sowie Hinweise und Anregungen aus den Gliederungen und von Mitgliedern berücksichtigt werden.
5. Ergebnis und Abschluss
Am Ende des Arbeitsprozesses legt die Kommission dem Geschäftsführenden Landesvorstand einen Abschlussbericht mit konkreten Empfehlungen und Änderungsvorschlägen vor.
Daraus resultierende Anträge werden nach ihrer Behandlung im erweiterten Landesvorstand zur weiteren Beratung und Beschlussfassung auf einer Landesdelegiertenversammlung eingebracht.
