„Nur Ja heißt Ja“: GRÜNE fordern Zustimmung zur Reform des Sexualstrafrechts 

Landesvorsitzende appellieren an Ministerpräsident Gordon Schnieder: Rheinland-Pfalz muss im Bundesrat ein klares Zeichen für sexuelle Selbstbestimmung setzen

[60/2026] Mainz, 8. Juli 2026 – Jede sexuelle Handlung braucht die freiwillige Zustimmung aller Beteiligten – doch das bildet das deutsche Sexualstrafrecht bislang nicht konsequent ab. Während das „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip bereits in 15 EU-Staaten gilt, wurde eine entsprechende Reform in Deutschland bislang blockiert. Deshalb unterstützen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Rheinland-Pfalz die Bundesratsinitiative von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, über die am 10. Juli beraten wird. Die Landesvorsitzenden Carolin Cloos und Christin Sauer fordern die rheinland-pfälzische Landesregierung ausdrücklich auf, ihr im Bundesrat zuzustimmen. 

Carolin Cloos erklärt:

„Am Freitag hat Rheinland-Pfalz die Chance, im Bundesrat ein klares Zeichen zu setzen. Momentan gilt bei sexualisierter Gewalt in Deutschland das Prinzip ‚Nein heißt Nein‘. Doch dieses Prinzip stößt in der Lebensrealität auf viele Grenzen. Denn nicht jede betroffene Person kann in einer solchen Situation ein klares Nein sagen – etwa aufgrund von Alkohol oder Drogen, durch K.-o.-Tropfen, wegen einer Behinderung oder in einer psychischen Ausnahmesituation. Schweigen oder fehlender Widerstand bedeuten deshalb niemals automatisch Zustimmung. Es braucht ein Sexualstrafrecht, das klar sagt: Nur Ja heißt Ja.“

Mit der Reform soll künftig die freiwillige Zustimmung zu einer sexuellen Handlung der Maßstab sein. Wer keine Zustimmung erhält, darf nicht von Einverständnis ausgehen. Damit würde das Sexualstrafrecht besser den Realitäten sexualisierter Gewalt Rechnung tragen. Viele Betroffene reagieren in Bedrohungssituationen mit Schockstarre oder sind nicht in der Lage, ihren entgegenstehenden Willen deutlich zu äußern. Das derzeitige Recht schützt diese Situationen nicht ausreichend. Vielmehr stellt das Vorgehen die Glaubwürdigkeit der Opfer infrage: Betroffene müssen sich rechtfertigen, warum sie nicht „Nein“ gesagt oder sich gewehrt haben, anstatt den Fokus auf das Verhalten der Täter zu richten. 

Christin Sauer betont:

„Die entscheidende Frage muss sein: Gab es ein freiwilliges Ja? Nicht: War das Nein laut genug? Viele europäische Länder sind diesen Schritt bereits gegangen. Doch Deutschland stellt sich quer. Wir wollen mehr Schutzmaßnahmen und Gerechtigkeit für alle Betroffenen von sexualisierter Gewalt! Es wird Zeit, dass auch Deutschland nachzieht und Rheinland-Pfalz Verantwortung übernimmt.“

Während zahlreiche europäische Staaten das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ bereits gesetzlich verankert haben, hinkt Deutschland bei der Reform des Sexualstrafrechts weiterhin hinterher. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte im April 2026 einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. CDU/CSU und AfD lehnten diesen im Bundestag jedoch ab. 

Abschließend richten die beiden Landesvorsitzenden einen Appell an den Ministerpräsidenten:

„Herr Ministerpräsident Gordon Schnieder: Nur Ja heißt Ja. Stimmen Sie im Bundesrat für diese Reform.“