Wie wird in Rheinland-Pfalz gewählt?

Zum Beispiel per Brief:

Die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung bei der zuständigen Verwaltung beantragt werden (mündlich oder schriftlich → Vorsprechen oder Postweg). Wahlscheine und damit die Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, dem 12. März 2021 um 18 Uhr, beantragt werden. In besonderen Fällen, wenn z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann oder wenn das Wahlrecht erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses festgestellt wurde, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag um 15.00 Uhr beantragt werden.

Die Wahl findet alle 5 Jahre statt: die letzte Wahl war 2016, die nächste ist am 14. März 2021.

Die Wahlberechtigung (aktives Stimmrecht) besitzen alle Personen, die am Tag der Wahl die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten in Rheinland-Pfalz ihren Hauptwohnsitz haben oder, sofern sie in der Bundesrepublik Deutschland keine Wohnung haben, sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Bei der Wahl des Landtags in Rheinland-Pfalz handelt es sich um eine personalisierte Verhältniswahl.

Alle Stimmberechtigten haben eine Wahlkreisstimme (Erststimme), mit der eine*e Direktkandidat*in im eigenen Wahlkreis gewählt wird. Es gibt 52 Wahlkreise. Gewonnen wird ein Wahlkreis mit einer einfachen Mehrheit.

Des Weiteren besitzen die Stimmberechtigten eine Landesstimmte (Zweitstimme), mit der die Landesliste einer Partei/Wählervereinigung gewählt wird.

Wie bei der Bundestagswahl gibt es Überhangmandate. Diese sind die Sitze im Landtag, die eine Partei/Wählervereinigung zusätzlich erhält, weil sie in den Wahlkreisen mehr Direktmandate gewinnt als ihr nach der Sitzverteilung nach Landesstimmen (Liste) zusteht. Grundsätzlich werden 101 Abgeordnete gewählt.

Die Wahl muss laut der Wahlgrundsätze allgemein, gleich, unmittelbar, frei und geheim stattfinden.

„Allgemein“ bezeichnet Wahlen, bei denen alle Bürger*innen mit Erreichen des wahlfähigen Alters (in RLP 18 Jahre) stimmberechtigt sind.

„Gleiche“ Wahl bedeutet, dass alle Stimmen gleich gewichtet werden.

Eine Wahl ist „unmittelbar“, wenn die wahlberechtigten Personen durch die eigene Stimme selbst die Zusammensetzung des Landtags bestimmen können und es zum Beispiel keine Wahlmänner gibt.

Der Grundsatz „frei“ beschreibt den eigenen Willen der stimmberechtigten Person. Nur sie allein fällt ihre Wahlentscheidung.

Die Wahl ist „geheim“. Die wahlberechtigten Personen wählen unbeobachtet, keine dritte Person erlangt Kenntnis über die persönliche Wahlentscheidung.

Oder im Wahllokal:

Gewählt wird am Wahltag von 8-18 Uhr im sogenannten Wahllokal. Wo sich dieses befindet, ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die kurz vor der Wahl per Post an alle wahlberechtigten Personen versand wird. Das Wahllokal muss barrierefrei sein.

Hier findet ihr ein Video, dass die Landtagswahlen 2016 erklärt. Der Prozess ist auch 2021 der Gleiche: https://www.youtube.com/watch?v=ReAcKADlmVQ